RA Mag.a Patrycja Pogorzelski

Willkommen in meiner im Jahr 2014 gegründeten mehrsprachigen Anwaltskanzlei, die natürliche Personen und Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche im In- und Ausland unterstützt.

FACHGEBIETE

Die Mandatsbetreuung wird in deutscher, englischer, polnischer und rumänischer Sprache geführt. Die Zusammenarbeit mit internationalen Rechtsanwälten ermöglicht eine effiziente Betreuung von Klienten.

SCHADENERSATZRECHT

Einklagung von Schmerzengeld, Reiseschäden, Schädigungen der Ehre, Verkehrsunfälle mit Auslandsbezug, Produkthaftung.

FORDERUNGSDURCHSETZUNG & EXEKUTIONSRECHT

Durchsetzung von Forderungen im In- und Ausland, Kurrentienbetreuung.

FAMILIEN- & SCHEIDUNGSRECHT

Beratung und Vertretung in Scheidungs-, Obsorge-, Kontaktrechts-, Adoptionsverfahren, und Unterhalts-, Vaterschaftsfeststellung, Verfassung von Eheverträgen.

MIET- & WOHNRECHT

Erstellung von Mietverträgen, Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen im MRG und WEG, Vertretung in Mietzins- und Räumungsverfahren.

FREMDENRECHT

Beratung und Vertretung zur Erlangung von Aufenthaltstiteln und Niederlassungsbewilligungen, Visaangelegenheiten.

SOZIALRECHT

Durchsetzung von sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen gegenüber den gesetzlichen Pensions,-Kranken-, und Unfallversicherungsträgern.

VERKEHRSRECHT

Durchsetzung von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen und Schmerzengeldansprüchen.

NEWS

- FEBRUAR 2019

Der Rat der Europäischen Union hat die EU-Güterrechtsverordnung verabschiedet. Diese regelt für alle Ehen, die nach dem 29. Januar 2019 geschlossen werden, welches nationale Recht für Fragen des ehelichen Güterrechts anwendbar ist. Das anzuwendende Recht kann mittels Rechtswahl (art.22) bestimmt werden. Auch bereits heute verheiratete Eheleute können sich die Regelungen der Verordnung zunutze machen, wenn sie eine Rechtswahl für das auf ihre Ehe anzuwendende Güterrecht treffen möchten.

Den gesamten Verordnungstext finden Sie hier: VO (EU) 2016/1103.

- FEBRUAR 2019

Die am 22. November 2018 im Wiener Landtag beschlossene Bauordnungsnovelle schränkt die Aktivitäten von Plattformen wie z.B. Airbnb ein. Gewerbliche (im Sinne von regelmäßiger Zurverfügungstellung gegen Entgelt) Kurzzeitvermietung von Aufenthaltsräumen und Wohnungen zu Wohnzwecken wird untersagt, sofern sich jene Räumlichkeiten in einer Wohnzone (gemäß Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) befinden.

Weiterhin erlaubt bleibt die gelegentliche Vermietung des eigenen Wohnraums (z.B. während des Urlaubs), wenn die eigene Wohnnutzung überwiegt. Somit dürfen auch Studenten weiterhin ihren Wohnraum in den Ferien kurzzeitig vermieten.

Eine Überprüfung des Mietvertrages ist empfehlenswert, damit kein Kündigungsgrund durch eine kurzfristige Vermietung (en) verwirklicht wird und im Wohnungseigentumsrecht keine Unterlassungsklage eines Miteigentümers droht.

Von der Stadt Salzburg wurde bereits ein Verfahren gegen einen Mieter eingeleitet, der die stadteigene Wohnung über die Plattform Airbnb vermietet hat. Mehr...

- FEBRUAR 2019

Änderung des Patientenverfügungs-Gesetzes (PatVG-Novelle 2018)

Patientenverfügungen werden einfacher. Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen beachtlichen und unbeachtlichen Patientenverfügungen. Auch wurde die Frist für die Gültigkeit einer Patientenverfügung von 5 auf 8 Jahre verlängert. Mehr...

- JANUAR 2019

Neu ab 1. Jänner 2019: Familienbonus Plus

Eltern können ihre jährliche Steuerlast um bis zu € 1.500,00 pro Kind reduzieren. Der Familienbonus Plus wird als Absetzbetrag von der zu zahlenden Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer in Abzug gebracht. Bis zum 18. Geburtstag des Kindes reduziert sich die monatliche Steuerlast um € 125,00. Mit der Volljährigkeit reduziert der Familienbonus Plus die Steuerlast um € 41,68 monatlich, solange Familienbeihilfe bezogen wird. Mehr...

KONTAKT

Mahlerstraße 13/3
1010 Wien ÖSTERREICH
Montag - Donnerstag
09:00 - 13:00 / 14:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 13:00

Mobile: +43 664 31 777 85

IMPRESSUM

Mag.a Patrycja Pogorzelski ist Rechtsanwältin nach österreichischem Recht und unterliegt dem Standesrecht für Rechtsanwälte (RAO und RL-BA) sowie der Aufsicht der Rechtsanwaltskammer Wien.
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