Fremdenrecht
Fremdenrecht Wien: Ihr Weg zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft
Das österreichische Fremdenrecht ist komplex und ändert sich ständig. Ich begleite Sie durch den Behördendschungel – von der Antragstellung bis zur Entscheidung.
Sie wollen in Österreich leben, arbeiten oder Ihre Familie nachholen. Oder Sie sind bereits hier und kämpfen um Ihren Aufenthaltsstatus. Als Rechtsanwältin für Fremdenrecht in Wien kenne ich die Behörden, die Verfahren und die Fallstricke. Ich spreche Deutsch und Polnisch und verstehe, was es bedeutet, in einem fremden Land um sein Recht zu kämpfen.
Wann brauchen Sie fremdenrechtliche Beratung?
Das Fremdenrecht betrifft alle, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben und in Österreich leben oder leben wollen. Die Regeln sind streng, die Fristen kurz, und Fehler können schwerwiegende Folgen haben.
Aufenthaltstitel
Rot-Weiß-Rot-Karte, Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung, Daueraufenthalt EU: Ich berate Sie, welcher Titel für Ihre Situation der richtige ist.
Familienzusammenführung
Sie leben in Österreich und wollen Ihren Ehepartner, Ihre Kinder oder andere Familienangehörige nachholen? Die Voraussetzungen sind streng, aber machbar.
Staatsbürgerschaft
Nach zehn Jahren rechtmäßigem Aufenthalt können Sie die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen. Ich prüfe, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Abschiebeschutz
Wenn eine Abschiebung droht, muss ich schnell handeln. Ich prüfe, ob rechtliche Möglichkeiten bestehen, die Abschiebung zu verhindern.
Meine Leistungen im Fremdenrecht
Ich begleite Sie durch alle fremdenrechtlichen Verfahren:
- Aufenthaltstitel (Rot-Weiß-Rot-Karte, Niederlassungsbewilligung)
- Familienzusammenführung
- Visaangelegenheiten
- Staatsbürgerschaftsverfahren
- Asylverfahren
- Vertretung vor Behörden und Gerichten
Der Weg zum Aufenthaltstitel
Erstberatung
Ich analysiere Ihre Situation: Welche Staatsbürgerschaft haben Sie? Was ist Ihr Aufenthaltszweck? Welche Voraussetzungen erfüllen Sie bereits?
Antragsvorbereitung
Ich helfe Ihnen, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen: Formulare, Nachweise, Übersetzungen, Beglaubigungen.
Verfahrensbegleitung
Während das Verfahren läuft, halte ich Kontakt zur Behörde, beantworte Rückfragen und sorge dafür, dass nichts liegen bleibt.
Warum ich Ihre Anwältin sein sollte
Das Fremdenrecht ist mein Spezialgebiet. Ich kenne die Behörden, die Verfahren und die typischen Probleme. Meine mehrsprachige Beratung (Deutsch und Polnisch) ermöglicht es mir, auch komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären. Ich begleite Sie Schritt für Schritt.
Häufige Fragen
Das hängt vom Aufenthaltstitel und der Behörde ab. Rechnen Sie mit mehreren Wochen bis Monaten. Ein vollständiger Antrag beschleunigt das Verfahren.
Gegen ablehnende Bescheide können Sie Rechtsmittel einlegen. Die Fristen sind kurz (oft nur wenige Wochen), also handeln Sie schnell.
Das hängt von Ihrem aktuellen Status ab. In manchen Fällen ja, in anderen nicht. Ich kläre das mit Ihnen im Erstgespräch.
In der Regel nach zehn Jahren rechtmäßigem Aufenthalt. Es gibt aber Ausnahmen (z.B. nach sechs Jahren bei besonderer Integration).
