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Sozialrecht

Sozialrecht Wien: Ihre Ansprüche sind mein Auftrag

Pension abgelehnt? Pflegegeld zu niedrig? Arbeitslosengeld gestrichen? Ich helfe Ihnen, die Leistungen zu bekommen, die Ihnen zustehen.

Das österreichische Sozialsystem soll Menschen absichern, wenn sie krank werden, ihren Job verlieren oder im Alter Unterstützung brauchen. Doch zwischen Anspruch und Wirklichkeit liegt oft ein steiniger Weg aus Formularen, Gutachten und ablehnenden Bescheiden. Als Rechtsanwältin für Sozialrecht in Wien kenne ich diesen Weg.

Wann brauchen Sie sozialrechtliche Beratung?

Das Sozialrecht umfasst alle Leistungen, die Sie von der Sozialversicherung oder vom Staat erhalten können: Pension, Arbeitslosengeld, Krankenversicherung, Pflegegeld und vieles mehr.

Pensionsangelegenheiten

Die Pension ist das Ergebnis eines langen Arbeitslebens. Wenn der Antrag abgelehnt wird oder die Höhe nicht stimmt, prüfe ich Ihren Fall.

Pflegegeld

Pflegegeld soll die Mehrkosten abdecken, die durch Pflegebedürftigkeit entstehen. Die Einstufung in die richtige Pflegestufe ist entscheidend.

Arbeitslosenversicherung

Das AMS kann Leistungen sperren oder kürzen. Oft sind diese Entscheidungen anfechtbar.

Unfallversicherung

Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit haben Sie Anspruch auf Leistungen der AUVA.

Meine Leistungen im Sozialrecht

Ich unterstütze Sie bei allen sozialrechtlichen Angelegenheiten:

  • Pensionsangelegenheiten (Alterspension, Invaliditätspension)
  • Pflegegeld und Pflegekarenz
  • Arbeitslosenversicherung und Notstandshilfe
  • Krankenversicherung und Krankengeld
  • Unfallversicherung und Versehrtenrente
  • Vertretung vor Sozialgerichten

Wie läuft ein sozialrechtliches Verfahren ab?

01.
Antragstellung

Alles beginnt mit einem Antrag bei der zuständigen Stelle. Ich helfe Ihnen, den Antrag richtig zu stellen und alle notwendigen Unterlagen beizufügen.

02.
Begutachtung

Bei vielen Leistungen werden Sie von einem Arzt begutachtet. Ich bereite Sie auf diese Begutachtung vor und erkläre, worauf es ankommt.

03.
Klage beim Sozialgericht

Gegen ablehnende Bescheide können Sie Klage erheben. Das Verfahren ist für Sie kostenlos. Ich vertrete Sie und kämpfe für Ihr Recht.

Warum ich Ihre Anwältin sein sollte

Das Sozialrecht ist ein Kampf gegen Bürokratie. Ich kenne das System von innen. Ich weiß, wie Gutachten zustande kommen, welche Argumente vor Gericht zählen und wie man Behörden dazu bringt, ihre Entscheidungen zu überdenken.

Häufige Fragen

Das Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht ist für Sie gebührenfrei. Es fallen keine Gerichtskosten an. Die Anwaltskosten bespreche ich mit Ihnen im Erstgespräch.

Nein. Gegen ablehnende Bescheide können Sie Klage erheben. Die Frist beträgt in der Regel vier Wochen. Handeln Sie schnell.

Zur Begutachtung selbst können Sie allein gehen. Aber eine gute Vorbereitung ist wichtig. Ich erkläre Ihnen, worauf der Gutachter achtet.

Pflegegeld gibt es ab einem Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat. Auch wenn Sie vieles noch selbst können, kann ein Anspruch bestehen.

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