Rechtswissenschaften am Juridicum Wien
Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Anschließend Absolvierung der Gerichtspraxis und Tätigkeit in diversen Wirtschaftskanzleien.

Nach Abschluss meines Studiums der Rechtswissenschaften am Juridicum Wien absolvierte ich zunächst die Gerichtspraxis und arbeitete in diversen Wirtschaftskanzleien, bis ich schließlich im Jahr 2014 meine eigene Kanzlei gründete.
Im Zuge meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin habe ich bemerkt, dass vor allem die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant ausschlaggebend für einen erfolgreichen Verfahrensausgang ist. Besonders wichtig ist mir daher ein ausführliches Erstgespräch, in welchem Erwartungen sowie eine realistische Perspektive des zu erwartenden Ergebnisses und der Kosten besprochen werden.
Eine juristische Beratung wird ebenfalls in polnischer und englischer Sprache angeboten. Die Kanzlei arbeitet mit Rechtsanwälten im Ausland zusammen, wodurch auch internationale Fälle übernommen werden können.
Familienrecht – Scheidungen, Unterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung
Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht – Visa, Aufenthaltstitel, Abschiebeschutz, Staatsbürgerschaftsrecht
Mietrecht, Schadenersatzrecht und Verkehrsrecht
Vertragsrecht, Forderungseintreibung, Vorsorgevollmachten und Sozialrecht
Das Erstgespräch dient dem persönlichen Kennenlernen und der Erörterung Ihres Anliegens. Auf Basis Ihrer Schilderungen lasse ich meine fachliche Kompetenz einfließen und bespreche mit Ihnen die Möglichkeiten einer Vorgehensweise. Für diese Serviceleistung wird eine Pauschale in Höhe von Euro 200,- verrechnet.
Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Anschließend Absolvierung der Gerichtspraxis und Tätigkeit in diversen Wirtschaftskanzleien.
Nach umfassender Praxiserfahrung in Wirtschaftskanzleien folgte der Schritt in die Selbstständigkeit – mit dem Ziel, Mandanten persönlich und auf Augenhöhe zu beraten.
Familienrecht (Scheidungen, Unterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung), Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht, Mietrecht, Schadenersatz- und Verkehrsrecht, Sozialrecht sowie Forderungseintreibung, Vertragsrecht und Vorsorgevollmachten.
Im Zuge meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin habe ich bemerkt, dass vor allem die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant ausschlaggebend für einen erfolgreichen Verfahrensausgang ist. Besonders wichtig ist mir daher ein ausführliches Erstgespräch, in welchem Erwartungen sowie eine realistische Perspektive des zu erwartenden Ergebnisses und der Kosten besprochen werden.
Das Erstgespräch dient dem persönlichen Kennenlernen und der Erörterung Ihres Anliegens. Auf Basis Ihrer Schilderungen lasse ich meine fachliche Kompetenz einfließen und bespreche mit Ihnen die Möglichkeiten einer Vorgehensweise. Für diese Serviceleistung wird eine Pauschale in Höhe von Euro 200,- verrechnet.
